Rechtsprechung
   BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12637
BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19 (https://dejure.org/2020,12637)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2020 - 8 AZR 169/19 (https://dejure.org/2020,12637)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 8 AZR 169/19 (https://dejure.org/2020,12637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,12637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 128 Abs. 2 ZPO, § ... 565 Satz 1, § 514 Abs. 2 ZPO, § 72 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 72a Abs. 5 Satz 2 ArbGG, §§ 72, 72a ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG, § 72 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 64 Abs. 3a Satz 1 ArbGG, § 64 Abs. 3a Satz 2 ArbGG, § 64 Abs. 3a ArbGG, § 319 ZPO, § 72a ArbGG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 11 Abs. 4 ArbGG, § 72 Abs. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Prozessrechtliche Voraussetzungen der Revision gegen ein Zweites Versäumnisurteil; Revisionszulassung im Entscheidungstenor des Berufungsurteils

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Revision gegen ein Zweites Versäumnisurteil - Zulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrechtliche Voraussetzungen der Revision gegen ein Zweites Versäumnisurteil

  • datenbank.nwb.de

    Revision gegen ein Zweites Versäumnisurteil - Zulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revision gegen ein Zweites Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Revisionszulassung durch das Landesarbeitsgericht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Revision gegen ein Zweites Urteil - Zulassung der Revision

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2573
  • NZA 2020, 1134
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19
    Das gilt auch dann, wenn der Revisionsführer geltend macht, ein Fall schuldhafter Säumnis habe nicht vorgelegen (BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 4 ; 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 3; 22. April 2004 - 2 AZR 314/03 - zu II 2 der Gründe) .

    Die beschwerte Partei kann nämlich Gehörsverletzungen, zu denen auch die Rüge gehört, eine Säumnis habe nicht bestanden, nach § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vorbringen (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - aaO; 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 4; Düwell/Lipke/Düwell 5. Aufl. § 72 Rn. 5; vgl. auch GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72 Rn. 3) .

    Zwar wäre gegen das Zweite Versäumnisurteil der Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde statthaft gewesen, insbesondere hätte der Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG Gehörsverletzungen, zu denen auch die Rüge gehört, eine Säumnis habe nicht bestanden, vorbringen können (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 4; 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 4; Düwell/Lipke/Düwell 5. Aufl. § 72 Rn. 5; vgl. auch GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72 Rn. 3) .

  • BAG, 05.06.2007 - 5 AZR 276/07

    Revision gegen Zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19
    Das gilt auch dann, wenn der Revisionsführer geltend macht, ein Fall schuldhafter Säumnis habe nicht vorgelegen (BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 4 ; 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 3; 22. April 2004 - 2 AZR 314/03 - zu II 2 der Gründe) .

    Die beschwerte Partei kann nämlich Gehörsverletzungen, zu denen auch die Rüge gehört, eine Säumnis habe nicht bestanden, nach § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vorbringen (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - aaO; 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 4; Düwell/Lipke/Düwell 5. Aufl. § 72 Rn. 5; vgl. auch GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72 Rn. 3) .

    Zwar wäre gegen das Zweite Versäumnisurteil der Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde statthaft gewesen, insbesondere hätte der Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG Gehörsverletzungen, zu denen auch die Rüge gehört, eine Säumnis habe nicht bestanden, vorbringen können (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 4; 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 4; Düwell/Lipke/Düwell 5. Aufl. § 72 Rn. 5; vgl. auch GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72 Rn. 3) .

  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 779/16

    Zulassung der Revision - Urteilstenor - Berichtigung

    Auszug aus BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19
    Zudem ergibt sich aus der Gesetzesbegründung, dass der Gesetzgeber den Parteien auch für den Fall, dass "versehentlich versäumt" wurde, die Zulassung bzw. Nichtzulassung des Rechtsmittels in den Urteilstenor aufzunehmen, das Verfahren nach § 64 Abs. 3a ArbGG zur Verfügung stellen wollte (vgl. BAG 22. März 2018 - 8 AZR 779/16 - Rn. 16, BAGE 162, 275) .

    Des ungeachtet schließt § 64 Abs. 3a ArbGG für den Fall, dass das Landesarbeitsgericht die Revision bereits im Urteil zulassen wollte und der entsprechende Ausspruch bloß versehentlich unterblieben ist, eine entsprechende Korrektur von Amts wegen nach § 319 ZPO grundsätzlich nicht aus (vgl. BAG 22. März 2018 - 8 AZR 779/16 - Rn. 17, aaO) .

  • LAG Sachsen, 29.03.2019 - 2 Sa 299/18
    Auszug aus BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19
    Die Revision des Klägers gegen das Zweite Versäumnisurteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. März 2019 - 2 Sa 299/18 - wird als unzulässig verworfen.
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19
    Dies kann vornehmlich in Verfahren zutreffen, in denen kein Anwaltszwang besteht (vgl. BVerfG 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 93, 99).
  • BAG, 19.03.2003 - 5 AZN 751/02

    Eingeschränkte Revisionszulassung

    Auszug aus BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19
    Auch der Umfang der Revisionszulassung ergibt sich allein aus dem Urteilstenor, weshalb weder eine nachträgliche Beschränkung einer mit dem Tenor verkündeten unbeschränkten Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen (vgl. BAG 22. März 2018 - 8 AZR 190/17 - Rn. 19; 19. März 2003 - 5 AZN 751/02  - zu II 2 der Gründe, BAGE 105, 308 ) , noch eine nachträgliche Erweiterung einer mit dem Tenor verkündeten beschränkten Zulassung der Revision möglich ist (vgl. BAG 22. März 2018 - 8 AZR 190/17  - aaO ) .
  • BAG, 22.07.2008 - 3 AZN 584/08

    Besetzung des Gerichts bei Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19
    Nach § 11 Abs. 4 ArbGG besteht sowohl vor dem Landesarbeitsgericht als auch vor dem Bundesarbeitsgericht Vertretungszwang (vgl. BAG 22. Juli 2008 - 3 AZN 584/08 (F) - Rn. 19 f., BAGE 127, 180) .
  • BGH, 24.01.2019 - VII ZR 123/18

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags wegen Prozessverschleppungsabsicht:

    Auszug aus BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19
    Anders als im zivilgerichtlichen Verfahren, in dem ein Zweites Versäumnisurteil gemäß § 565 Satz 1, § 514 Abs. 2 ZPO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Revision angegriffen werden kann, soweit diese darauf gestützt wird, ein Fall der schuldhaften Säumnis habe nicht vorgelegen  (vgl. etwa BGH 24. Januar 2019 - VII ZR 123/18 - Rn. 9 ff.; 5. Juli 2018 - IX ZR 264/17 - Rn. 6; 26. November 2015 - VI ZR 488/14 - Rn. 5, BGHZ 208, 75) , findet nach § 72 Abs. 1 Satz 1 ArbGG die Revision an das Bundesarbeitsgericht auch gegen ein Zweites Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts nur statt, wenn sie in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts oder durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts nach § 72a Abs. 5 Satz 2 ArbGG zugelassen worden ist.
  • BGH, 05.07.2018 - IX ZR 264/17

    Fernbleiben der ordnungsgemäß geladenen Partei wegen der vermeintlich

    Auszug aus BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19
    Anders als im zivilgerichtlichen Verfahren, in dem ein Zweites Versäumnisurteil gemäß § 565 Satz 1, § 514 Abs. 2 ZPO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Revision angegriffen werden kann, soweit diese darauf gestützt wird, ein Fall der schuldhaften Säumnis habe nicht vorgelegen  (vgl. etwa BGH 24. Januar 2019 - VII ZR 123/18 - Rn. 9 ff.; 5. Juli 2018 - IX ZR 264/17 - Rn. 6; 26. November 2015 - VI ZR 488/14 - Rn. 5, BGHZ 208, 75) , findet nach § 72 Abs. 1 Satz 1 ArbGG die Revision an das Bundesarbeitsgericht auch gegen ein Zweites Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts nur statt, wenn sie in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts oder durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts nach § 72a Abs. 5 Satz 2 ArbGG zugelassen worden ist.
  • BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen

    Auszug aus BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19
    (1) Durch die Neuregelung in § 64 Abs. 3a ArbGG hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Mai 2000 durch das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz) vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 333) den bis dahin in Literatur und Rechtsprechung bestehenden Streit, ob die Zulassung auch in den Entscheidungsgründen oder in der Rechtsmittelbelehrung erfolgen kann (vgl. zum früheren Streitstand BAG 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97  - BAGE 90, 273 ) dahin geklärt, dass sowohl die positive als auch die negative Entscheidung über die Zulassung der Revision im Tenor des Urteils enthalten sein muss und eine Revisionszulassung weder in den Entscheidungsgründen noch in der Rechtsmittelbelehrung erfolgen kann (vgl. BAG 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 25, BAGE 139, 69) .
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 314/03

    Unstatthaftigkeit einer nicht zugelassenen Revision

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

  • BGH, 26.11.2015 - VI ZR 488/14

    Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts: Schlüssige

  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 190/17

    Umfang der Revisionszulassung - Vertragsstrafe - arbeitnehmerseitige

  • BAG, 24.11.2022 - 2 AZR 11/22

    Schwangerschaft - Beginn des Kündigungsverbots

    Für die Frage, ob eine Revision vom Landesarbeitsgericht zugelassen worden ist, kommt es allein auf den verkündeten Tenor seiner Entscheidung an (vgl. BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 169/19 - Rn. 20) .
  • LAG Hamburg, 15.06.2023 - 3 SaGa 1/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Verpflichtung der Gewerkschaft zur

    Eine Zulassung in den Entscheidungsgründen oder in der Rechtsmittelbelehrung genügt nicht (BAG vom 28. Mai 2020, Az. 8 AZR 169/19, NZA 2020, 1134 Rn. 20 für die Revisionszulassung nach § 72 Abs. 1 S. 2 iVm § 64 Abs. 3a; LAG Berlin-Brandenburg 19. August 2010, Az. 25 Sa 506/10 Rn. 25; Germelmann/Matthes/Prütting/Schleusener, § 64 ArbGG Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht